Wasserschäden werden meist von der Versicherung bezahlt oder bezuschusst
Haben Sie Fragen zum Ablauf
- Wenn z. B. die Waschmaschine oder der Geschirrspüler ausläuft und Ihren Hausrat zerstört, greift Ihre Hausratversicherung. Auch wenn z. B. die Waschmaschine defekt ist, springt bei entsprechendem Schutz die Hausratversicherung ein.
- Die Wohngebäudeversicherung kommt für Wasserschäden auf, die nicht an der Einrichtung, sondern an der Gebäudesubstanz entstehen.
- Bei Mieterinnen und Mietern ist die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers oder der Hauseigentümerin zuständig. Diese zahlt bei einem Wasserschaden am Wohngebäude auch die Kosten für Sachverständige oder Gutachter:innen sowie für Folgeschäden.
- Als Hausbesitzer:in sollten Sie sichergehen, dass Ihre Police Leitungswasserschäden abdeckt.
Tipp: Schließen Sie eine Elementarschadenversicherungab, wenn auch Schäden durch Hochwasser oder Starkregen abgedeckt sein sollen.
- Wann Hausrat- und wann Haftpflichtversicherung leisten, verwechselt man leicht. Mit dieser Faustregel lässt sich der Unterschied gut merken: Betrifft der Wasserschaden nur die eigene Wohnung oder das eigene Haus und wurde er durch Sie selbst verursacht, ist die Hausratversicherung zuständig.
- Wenn der Wasserschaden durch beispielsweise einen Nachbarn oder eine Nachbarin verursacht wurde, sodass das Wasser durch die Decke in Ihre Wohnung läuft, dann springt die Privat-Haftpflichtversicherung ein – und zwar die des Nachbarn oder der Nachbarin über Ihnen.
Einen Schaden melden Sie selbstverständlich bei Ihrer Versicherung.
Kontaktdaten hierzu finden Sie in Ihrem Versicherungsschein oder auf Website Ihrer Versicherung.
Beispiel: Wenn sie bei der Debeka verichert sind, suchen sie bei google nach „Wasserschaden melden, Debeka“
In der Regel rechnen wir die Schadensumme direkt mit Ihrem Versicherungsunternehmen ab.
Wir dokumentieren den Stromverbrauch der Trocknungsgeräte und händigen Ihnen das Protokoll aus. Sie bekommen bei einem versicherten Schaden die Stromkosten von Ihrer Versicherung zurück.
Außerdem sollten Sie sich mit Ihrem Stromanbieter in Verbindung setzen, damit Ihre Abschläge nicht hochgesetzt werden.
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