FAQ

Wasserschäden werden meist von der Versicherung bezahlt oder bezuschusst

Haben Sie Fragen zum Ablauf

Welche Versicherung zahlt bei welchem Wasserschaden? Wir helfen Ihnen bei der Abwicklung. Durch die lange Zusammenarbeit mit großen Versicherungsunternehmen können wir Sie hier unterstüzen.
  • Wenn z. B. die Waschmaschine oder der Geschirrspüler ausläuft und Ihren Hausrat zerstört, greift Ihre Hausratversicherung. Auch wenn z. B. die Waschmaschine defekt ist, springt bei entsprechendem Schutz die Hausratversicherung ein.
  • Die Wohngebäudeversicherung kommt für Wasserschäden auf, die nicht an der Einrichtung, sondern an der Gebäudesubstanz entstehen.
  • Bei Mieterinnen und Mietern ist die Wohn­gebäude­versicherung des Haus­­eigentümers oder der Hauseigentümerin zuständig. Diese zahlt bei einem Wasser­schaden am Wohngebäude auch die Kosten für Sachverständige oder Gutachter:innen sowie für Folgeschäden.
  • Als Hausbesitzer:in sollten Sie sichergehen, dass Ihre Police Leitungs­­wasser­schäden abdeckt.
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Tipp: Schließen Sie eine Elementar­schaden­versicherungab, wenn auch Schäden durch Hochwasser oder Starkregen abgedeckt sein sollen.

  • Wann Hausrat- und wann Haftpflichtversicherung leisten, verwechselt man leicht. Mit dieser Faustregel lässt sich der Unterschied gut merken: Betrifft der Wasserschaden nur die eigene Wohnung oder das eigene Haus und wurde er durch Sie selbst verursacht, ist die Hausrat­versicherung zuständig. 
  • Wenn der Wasserschaden durch beispielsweise einen Nachbarn oder eine Nachbarin verursacht wurde, sodass das Wasser durch die Decke in Ihre Wohnung läuft, dann springt die Privat-Haftpflicht­versicherung ein – und zwar die des Nachbarn oder der Nachbarin über Ihnen. 

Einen Schaden melden Sie selbstverständlich bei Ihrer Versicherung.

Kontaktdaten hierzu finden Sie in Ihrem Versicherungsschein oder auf Website Ihrer Versicherung.

Beispiel: Wenn sie bei der Debeka verichert sind, suchen sie bei google nach „Wasserschaden melden, Debeka“

In der Regel rechnen wir die Schadensumme direkt mit Ihrem Versicherungsunternehmen ab.

Wir dokumentieren den Stromverbrauch der Trocknungsgeräte und händigen Ihnen das Protokoll aus. Sie bekommen bei einem versicherten Schaden die Stromkosten von Ihrer Versicherung zurück. 

 

Außerdem sollten Sie sich mit Ihrem Stromanbieter in Verbindung setzen, damit Ihre Abschläge nicht hochgesetzt werden. 

Alles vor Ort

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Sie müssen sich um nichts kümmern

Kompetenter Service

Wir stehen bei allen technischen- & organisatorischen Fragen gerne zur Verfügung

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