Für jeden Hausbesitzer ist ein unter Wasser stehender Keller der absolute Albtraum. Typische Ursachen sind vor allem Hochwasser, Starkregen, defekte Leitungen oder auch Grundwasser, welches durch die Kellerwände ins Haus eindringt. Wichtig ist, bei einem Wasserschaden im Haus möglichst Ruhe zu bewahren und richtig zu reagieren. Vor allem jedoch ist eine zügige Schadenmeldung bei der Versicherung nötig – das kann, je nach Ausmaß des Schadens, die Hausratversicherung oder die Gebäudeversicherung sein.

Bei einem Wasserschaden im Keller, wenn also beispielsweise eine Wasserleitung geplatzt ist, zahlt die Gebäudeversicherung dem Hausbesitzer eine Entschädigung (s.a. Was zahlt Gebäudeversicherung bei Wasserschaden). Zumindest, wenn Leitungswasser ausgetreten ist (Leitungswasserschaden) und die Schuld nicht beim Hauseigentümer liegt.

Gleichzeitig haftet die Gebäudeversicherung aber auch für eindringendes Hochwasser sowie für durch Starkregen verursachte Schäden. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass im Versicherungsvertrag auch Elementarschäden eingeschlossen werden (vgl. Elementarversicherung). Ist dies nicht der Fall, ist die Versicherung auch nicht zur Kostenübernahme des Schadens verpflichtet. Bleibt der Hausbesitzer auf seinem Schaden sitzen, kann die Reparatur eines Wasserschadens im Haus schnell im fünfstelligen Bereich liegen (vgl. Wasserschadensanierung / Wasserschadenbeseitigung) – für manche Menschen würde dies den finanziellen Ruin bedeuten.

3 Replies to “Wasserschaden im Haus: Was man vor dem Wasserschaden melden grundsätzlich wissen muss”

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